Sie haben sich nun die Osterfeuer vorgenommen, die offensichtlich mit normalen Verwaltungsaufgaben nicht ausgelasteten Ärmelschonerträger im Schildaer Hauptamt. Eine neue “Osterfeuerverordung” zur Richtlinie 22 b, Absatz 22.1 in Ergänzung der Feuerverordnung von 1933, Kapitel 7 mit Modernisierung durch die Europäische Union am 22.3.1999 soll regeln, wie das moderne Osterfeuer in der Metropole auszusehen hat. Nicht zu hoch, von genau festgelegtem Kegeldurchmesser an der Basis und bloß nicht zuviel Grünschnitt von den Bürgern. MannoMann, was waren das noch für schöne Zeiten, als man - es gab noch keine Vorschrift 77.a in der Fassung 78.b mit Kommentar von 79.c - ohne Helm Fahrrad fahren konnte, Osterfeuer so hoch sein durften, wie die Bürger darauf seit Jahrhunderten Lust hatten, Gurken nicht staatlich vermessen und Bananen nicht im Gelbanteil festgelegt waren.
Uns Metropolisten könnte ja nach der OB-Wahl ein “brillianter” Verwaltungsfachmann drohen. Dann wird es nur noch zwei Osterfeuer geben. Eines, wenn das Rathaus angekockelt wird und eines, wenn die gigantisch nutzlos angewachsenen Vorschriftsakten von Bürgern angezündet werden, die die Schnauze von der Regulierungswut voll haben. In keinem Land der Erde übrigens wird soviel Rechtsliteratur gedruckt. Deutschland bestreitet 60% des Weltaufkommens an derartiger Festlegungs - DrangsalierungsVerurteilungs_Kommentar-Literatur. Juristen mit erstem und zweitem Staatsexamen sind darauf sicher stolz. Aber die erleben ja auch einen inneren Reichsparteitag, wenn wieder neue Gesetze auf den Markt geworfen werden. Sichert ihre Jobs.
Dieser Eintrag wurde verfasst am Dienstag, 24. März 2009 um 10:08 und in der Kategorie Allgemeines und Sonstiges abgelegt. Antworten auf diesen Beitrag kannst du mit dem RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst außerdem einen Kommentar abgeben oder einen Trackback von deinem Blog senden.




27. März 2009 um 02:38
Feinstaubhysterischer Regulierungswahn…
Wir haben soeben auf dem Bielefeld-Blog gelesen, dass die Bielefelder Ordnungsorgane eine neue “Osterfeuerverordnung” erlassen haben.
Eine neue “Osterfeuerverordung” zur Richtlinie 22 b, Absatz 22.1 in Ergänzung der Feuerverordnung von…