Computerbesitzer müssen keine Rundfunkgebühren für ihren PC bezahlen, wenn sie mit ihrem Gerät nachweislich kein Fernseh- oder Radioprogramm empfangen. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen am Montag in gleich zwei Urteilen entschieden (AZ.: 9 K 305/09.GI und 9 K 3977/09.GI). Damit hoben die Richter Gebührenbescheide des Hessischen Rundfunks auf. Begründung der Richter für die Entscheidung: Im Vergleich zu Fernseher oder Radio stelle der Empfang von Rundfunkprogrammen “nur eine untergeordnete Funktion dar”. Quelle: Diverse Dienste.
Na, das freut doch unter all den kakophonischen Meldungen, die da hereinströmen. Jetzt muß sich noch ein Gericht finden, daß die GEZ komplett kippt…
* Manna, das: http://de.wikipedia.org/wiki/Manna_%28Bibel%29





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