Schräg, was da über die Dienste reinkommt. Ein städtischer Rechtswahrer in Ausburg ließ einen Blogger abmahnen. Das liest sich so:
Die Stadt Augsburg hat einen Blogger abgemahnt, der unter der Internet-Adresse Augsburgr.de ein Internet-Tagebuch einrichten wollte. Wie die “Augsburger Allgemeine Zeitung” berichtete, hatte der Mann die Stadt eigentlich nur um Erlaubnis für die Verwendung des Namens bitten wollen. Statt einer Antwort flatterte ihm eine Abmahnung und eine Rechnung über knapp 2000 Euro ins Haus. Er soll die Namensrechte der Stadt verletzt haben. Die Stadt selbst kann an dem Vorgehen nichts ungewöhnliches finden. “Er hat uns mit seiner E-Mail Anfang Oktober nicht um Erlaubnis gefragt, sondern uns in Kenntnis gesetzt, als er die Rechtsverletzung bereits begangen hatte”, teilte der städtische Jurist Joachim Pfeilsticker der Augsburger Allgemeinen Zeitung mit. “Das war eine Namensrechtsverletzung.” Auch dass man einen externen Anwalt für die Bearbeitung des Falles beauftragt habe, sei völlig in Ordnung. “Es handelte sich dabei um sehr spezielle Rechtsfragen”, sagt er. Und es sei auch “recht und billig, dass für die Anwaltskosten der Verursacher aufkommt, nicht der Steuerzahler.” Die 1890 Euro müsse Blogger Fleischmann also zahlen. “Wir halten den angesetzten Streitwert von 50.000 Euro für sehr moderat”, so Pfeilsticker.
Wie war das noch mal gleich? “Die Bürger haben für die Verwaltung da zu sein, damit die Arbeit haben und möglichst früh mit schöner Pension die Welt bereisen können”. Stammt nicht von mir.



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