Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen (§ 25 Absatz 3 Satz 3 Parteiengesetz)
Gemäß § 25 Absatz 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro
übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen und von diesem unter Angabe des
Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen.
Im März 2009 sind folgende Zuwendungen angezeigt worden:
Kurzbezeichnung € Name, Anschrift
20.03.2009 CDU 200 000 Deutsche Bank AG Theodor-Heuss-Allee 70 60486 Frankfurt am Main
24.03.2009 CDU 100 000 Christoph Alexander Kahl Pferdmengesstraße 3 50968 Köln
Dr. Norbert Lammert (Bundestagspräsident)
So sagt V-Mann “Joe” Ackermann “Danke”. Hat ja auch allen Grund dazu. Die Politiker machen es ihm ja fein.



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