An jenem Tag ist der Club bei Arm. Bielefeld Gast, der gegen Wolfsburg und heute gegen Barcelona sage und schreibe 9 Tore kassierte, aber nur 1 schoß. Und nach eigenem Verständnis der Maßstab allen fußballerischen Bemühens in dieser Republik ist, Fraglich, ob ein gewisser Grinsmann dann noch Trainer in München ist. Allzu deutlich treten die Defizite des Trainerlehrlings zutage. Aber den los zu werden, kostet wohl um die 7 Mio. Euro. Oh wie klug sind Hoeneß, Rummenigge und vor allem Doofschwätzer Beckenbauer.
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Donnerwetter, das hätte ich dem Westfalen-Blatt ja nicht zugetraut, aber die Analyse des rasenden Kleinstgeistes im Sessel des Finanzministers trifft des Pudels Kern. Der arrogante Spinner hat in seinem Rasen offensichtlich vergessen, wo die Grenzen des Anstandes sind. Ein Finanzminister, der ohne Skrupel von Kriminellen Hehlerware mit Steuergeldern kauft, hat auf dem Minsiterstuhl nichts mehr zu suchen. Im Übrigen ist sein Geschwätz gequirlter Wahlkampfscheiss erster Güte:
Die kleinen Leute werden gemolken, Großverdiener bleiben ungeschoren: Schamlos macht Bundesfinanzminister Peer Steinbrück Wahlkampf mit diesem Stammtisch-Klischee. Denn der Minister weiß genau, wer die meisten Steuern zahlt: die Besserverdiener. 20 Prozent der Einkommensteuereinnahmen stammen von jenem einen Prozent der Steuerzahler, die mehr als 160 000 Euro pro
Jahr verdienen. Wenn Steinbrück nun ankündigt, Privatleute mit Jahreseinkünften von mehr als 500 000 Euro sollten künftig schärfer überprüft werden, dann ist das nicht nur blanker Populismus, sondern offenbart auch ein befremdliches Staatsverständis. Artikel 13 des Grundgesetzes schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung. Dieses Grundrecht tritt Steinbrück mit Füßen, wenn er Steuerprüfer in die Privathäuser der Besserverdiener schicken will – noch dazu ohne jeglichen Anfangsverdacht. Unzweifelhaft gilt: Wer viel verdient, soll auch mehr Steuern zahlen. Und muss sich gefallen lassen, dass seine Steuererklärung intensiv geprüft wird. Wer Steuern hinterzieht, muss bestraft werden – laut Bundesgerichtshof mit einer Freiheitsstrafe, wenn es um Millionenbeträge geht. Doch hat jeder Steuerbürger Anrecht darauf, nach rechtsstaatlichen Maßstäben behandelt zu werden. Ein Sondergesetz für jene 30 000 von 35 Millionen Steuerzahler, die in die von Steinbrück genannte Einkommensklasse fallen, wäre deshalb maßlos.
Letztes Jahr schrub ich am 31. März hier über die voll erblühte Kamelia japonica hinter dem Haus. Gute 8 Tage ist die Natur zurück. Die ersten Blüten beginnen, sich zu öffnen.
Die Krise auf dem Automarkt hat nun auch einen der großen Zulieferer erwischt: Der Cabrio-Bauer Karmann in unserer Nachbarstadt Osnabrück meldet Insolvenz an – laut IG Metall sind 3470 Mitarbeiter betroffen. Es sollen aber “so viele Arbeitsplätze wie möglich” erhalten bleiben.
Und das durchgeknallte Bundeskabinett in Berlin zerschlägt auch das letzte Porzellan: Man hat die Ausweitung der Abwrackprämie beschlossen: Das Budget wird auf fünf Milliarden Euro aufgestockt. Doch die Prämie bringt nichts als Schulden und Steuererhöhungen, warnen Wirtschaftsweise und Opposition – langfristig schade sie der Autobranche.
In Osnabrück tanzen sie ebenso vor Freude auf den Straßen wie die Gebrauchtwagenhaldenaufseher und die KfZ-Werkstätten. Und man wrackt und wrackt und wrackt.
Nein, nein, das ist kein Aprilscherz, was der arrogante Oberlaberer im Amt des Bundesfinanzministers da mal wieder von sich gegeben hat. In der “Financial Times Deutschland” steht, womit er künftig von seinem Komplettversagen in der Banken- und Finanzmisere ablenken will:
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) geht in die Offensive: Der Minister will künftig hart gegen potentielle Steuerbetrüger in Deutschland durchgreifen. Der Minister plane, den Behörden bei Privatleuten mit Jahreseinkünften von mehr als 500.000 Euro Steuerprüfungen künftig auch ohne besonderen Anlass zu gestatten, berichtet die “Financial Times Deutschland”. Finanzminister Steinbrück: “Es reicht nicht aus, auf internationaler Ebene gut zu verhandeln”.
Außerdem wolle Steinbrück diese Gruppe dazu verpflichten, Aufzeichnungen und Unterlagen über ihre Einkünfte sechs Jahre lang aufzuheben. “Es reicht nicht aus, auf internationaler Ebene gut zu verhandeln, wenn in Deutschland die Verfolgung unmöglich gemacht wird”, sagte der Minister der Zeitung.
Bislang müssen Privatleute Unterlagen zu ihren Einkünften nicht aufheben – wer seinen Steuerbescheid erhalten hat, kann die Belege wegwerfen. Eine sogenannte Außenprüfung eines Finanzbeamten ist bei Privatleuten derzeit nur unter besonderen Umständen zulässig.
Steini, der Du schon soviel Scheiss gebaut hast bei HRE, IKB, KfW, Pendlerpauschale, versuch doch einfach mal nachzudenken. Ganz normal, wie ein normaler Bürger: “Großverdiener” sind entweder a) Angestellte, die ihre Abzüge bereits mit dem Gehalt erfahren oder b) Selbständige oder Unternehmer, die man ohnehin prüfen kann/muß/soll oder c) Aktionäre, deren Erträge per nicht mehr vorhandenem Bankgeheimnis ohnehin offenliegen.
Was vom extrem dümmlichen Gelabere des SPD-Seeeheimers bleibt, ist der Gestank. Populistischer Gestank, der BILD-Lesern signalisieren soll: “SPD steht für Gerechtigkeit”. Irgendwie habe ich die Nase voll vom Kontroll – und Überwachungswahn dieser politischen Amateure, deren tägliches Gemauschel weder durchsichtig noch nachvollziehbar ist. Da haben wir uns mit “Systemimmanenz” zu begnügen. Solch einen Politiker sollte man einfach einmal durchleuchten lassen und zur Rechenschaft für seine unmögliche Politik im Verein mit Dr. Murkel ziehen. Was da so alles zum Vorschein käme….
Die “Tüte” – der Stadtbahneingang am Hauptbahnhof – ist eines der ewigen Themen dieser kleinen Metropole. Seit Sommer 2008 gab es eine “Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlage der Stadthalle”, womit die ungeliebte Trinker – und Drogenszene dort ferngehalten werden sollte und konnte. Amtsrichterin Michaele Kaminski hat dem ganzen Stolz der städtischen Satzungsformuliererer mit einem Urteil jetzt die Ostersuppe versalzen. Ein 39 jähriger sollte ein Bußgeld von 73,50 Euro (Wovon?) wegen Alkoholkonsums im Stadthallenpark zahlen. Das wies die Richterin ab, weil der “konkrete Geltungsbereich der Satzung nichts ausreichend dokumentiert” war. Kann ein städtischer Beamter ja auch nicht so einfach wissen. Es gibt keine Karten von der Stadt, es gibt keine Gemarkungsaufzeichnungen. Jetzt hat das Ordnungsamt “Dringlichkeit” signalisiert und wird die Satzung “zeitnah” überarbeiten. Bis sie vom Stadtschreiber zu Papier gebracht ist, können sie ja wieder “Elise” spielen lassen.




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