Aus einer Pressemeldung der Stadt Bielefeld: Nachdem der Bauherr, der Diyanet Türkisch-Islamischer Kulturverein e.V., auf die Forderungen des Bauamtes eingegangen ist, das geplante Minarett an der Windelsbleicher Straße von der Höhe her erheblich zu reduzieren, bestehen seitens der Stadt hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit keine Bedenken mehr.
Das in Rede stehende Baugebiet ist im Flächennutzungsplan der Stadt Bielefeld als gewerbliche Baufläche dargestellt. Da es keinen Bebauungsplan gibt, muss sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung lediglich in die nähere Umgebung einfügen. Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung war dies von Anfang an kein Streitpunkt. In der gegebenen Gemengelage befinden sich sowohl Gewerbebetriebe (Produktion, Handwerk, Einzelhandel) als auch kulturelle Einrichtungen und Wohngebäude.
Bezogen auf das Maß der baulichen Nutzung – also insbesondere auf die Höhenentwicklung – hat sich der Verein nunmehr entschlossen, das Minarett mit etwa 16 Metern erheblich kleiner auszuführen und von der Höhe her unterhalb des auf dem Nachbargrundstück stehenden Schornsteins (ungefähr 22 Meter) zu bleiben. Dieser Entschluss wurde auch vor dem Hintergrund getroffen, zur Deeskalation beitragen zu wollen und auf die Nachbarschaft zuzugehen. Da auch weitere Gebäude in der näheren Umgebung mit einer ähnlichen Höhenentwicklung wie das geplante Minarett vorhanden sind, hat der Verein nunmehr einen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung.









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