Über Jörg Tauss habe ich mich hier bewußt bisher nicht ausgelassen. Ich finde es absurd von bestimmten Medien aus der BertelsmannSpringer-Ecke, mit Dreck zu werfen, wenn bei einem Medienpolitischen Sprecher einer Partei in seinem Abgeordneten – büro “einschlägiges Material” gefunden wird. Soll er also im luftleeren Raum argumentieren wie bestimmte Bischöfe, Pfaffen und andere geistliche Diener des Herrn das angeblich der “persönlichen Anfechtungsmöglichkeit” wegen tun?
Je mehr man sich mit dem Umständen befasst, wird aus dem Ding ein Schuh, den jemand geworfen hat. Wundern würde es mich nicht, wenn der Galoschenwurf aus der Partei der “Wiesbadener Gewissensentscheider”, Hartz4-Miterfinder und Sozialabbauer, einer gewissen SPD, im Verein mit der in Sachen Internetzensur bisher so kläglich gescheiterten “Röschen” von der Leyen kommt. Wie in der “Affäre Ypsilanti” bewiesen, ist diese Partei in ihrer Gesamtheit untragbar geworden.
Der “T-Blog” beschäftigt sich mit dem Hintergrund zur “Affäre Tauss”:
Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit wurde zum 1.1.2009 auf Veranlassung des Europäischen Rates, also der Regierungen Europas, das deutsche Sexualstrafrecht drastisch und entgegen dem Rat in den Expertenanhörungen verschärft, dem Jörg Tauss (MdB) jetzt möglicherweise zum Opfer fällt.
Es ist noch nicht lange her, da zitterte die Republik um den 17jährigen Marco W., der in der Türkei wegen des Verdachts der Verführung einer 13jährigen Britin, die freilich wohl älter gewirkt hatte, in Untersuchungshaft saß. Ganz Deutschland einschliesslich seiner Konzernpresse war sich einig: Wegen eines Urlaubsflirts darf Marco nicht bei den schlimmen Türken ins Gefängnis, SPD-Vize Steinmeier u.a. kritisierten heftig die türkische Justiz. Marco W. konnte schließlich Ende 2007 nach Deutschland ausreisen, der Prozess in der Türkei soll im April seinen Abschluss finden.
Die gleichen Regierungspolitiker, die sich öffentlich über die türkische Justiz empörten, haben nun freilich zum 1.1.2009 das “Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie” in Kraft gesetzt, dass das seit Jahren bestens bewährte deutsche Sexualstrafrecht erheblich verschärft. In der Expertenanhörung im Bundestag wurde es erheblich kritisiert, vor allem wegen der weitgehend undifferenzierten Gleichsetzung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen. Laut Experten wurden auch Strafverschärfungen über den Rahmenbeschluss hinaus in das Gesetz hineingeschrieben. Aufgrund des EU-Rahmenbeschlusses wurde jedoch insbesondere eine neue Strafvorschrift ins deutsche Strafgesetzbuch aufgenommen, die auch pornographische Darstellungen mit Jugendlichen, also Personen zwischen vierzehn und achtzehn Jahren, unter Strafe stellt. Wer solches Material besitzt, wird gem. § 184c StGB, ggf. i.V.m. § 184d, bestraft.
Nachdem Wortlaut des Gesetzes reicht also unter Umständen eine in eindeutiger Pose dargestellte, im Web angesurfte 17jährige aus (die wie eine 18jährige aussieht), um eine Strafverfolgung auszulösen – ein potenzielles Einfallstor für die Kriminalisierung eines Großteils der deutschen Internet-Nutzer? Wenn es stimmt, das 43% aller Internet-Nutzer Pornoseiten besuchen, und man diese Vorschriften im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung betrachtet, dann ist ein großer Prozentsatz der deutschen Bürger durch solche Vorschriften potenziell erpressbar bzw. kriminalisierbar. Wohl kein Zufall, dass erst ein EU-Beschluss her musste, mutmasslich von Justizministerin Zypries (SPD) mitbeschlossen, um den Bundestag dazu zu bringen, diese Strafverschärfungen zu beschließen. Denn ohne EU hätte niemand das bewährte deutsche Sexualstrafrecht geändert. Lissabon läßt grüßen!
Mit Jörg Tauss – die genauen Vorwürfe gegen ihn kennen wir nicht und wissen noch weniger, ob sie wahr sind – trifft es also nun potenziell einen derjenigen, der solche EU-Beschlüsse als Abgeordneter der großen Koalition mit durchgewunken hat.
Merkwürdig allerdings, dass es sich bei ihm ausgerechnet um einen Volksvertreter handelt, der diesen Namen noch verdient und sich immer wieder für die Bürgerrechte im elektronischen Zeitalter eingesetzt hat. Deshalb hatte er sich mit seiner SPD-Fraktionsführung, sowie Innen- und Justizministerium überworfen. In der Folge verlor er als IT-Kundiger der SPD-Fraktion seine Zuständigkeit für Datenschutz und wurde durch einen Kollegen ersetzt, der bisher nicht durch solche Kenntnisse aufgefallen ist. Auch hatte sich Tauss mit mächtigen Lobbys angelegt, indem er auf öffentliche Offenlegung des milliardenschweren Toll-Collect-Vertrages mit bisher unbekannten Ergebnis geklagt hat. Wir können Jörg Tauss nicht hinter die Stirn schauen, aber sein gezielter politischer Abschuß aufgrund echter oder von wem auch immer manipulierter Fakten erscheint höchst plausibel, womöglich aufgrund der dafür geeignet neu geschaffenen Gesetzeslage.
Und noch viel merkwürdiger, dass innerhalb kürzester Zeit wegen eines solchen Verdachts bei einem unbequemen Bundestagsabgeordneten eine Haus- und Bürodurchsuchung stattfindet und seine Immunität aufgehoben wird, während in Sachen Untreue im Volumen von 25 Milliarden Euro bei der IKB – vergleiche dazu die Ausführungen von Prof. Dr. iur. Dr. h.c. mult. Marcus Lutter – mit Milliardenlasten für die Allgemeinheit und nachfolgende Generationen bisher trotz offensichtlich völlig klarer Sachlage seit Monaten die Staatsanwaltschaft weder gegenüber dem ehemaligen Bankvorstand noch gegenüber den Mitgliedern des früher u.a. mit Finanzstaatssekretär Jörg Asmussen besetzten Aufsichtsrat der IKB Anklage erhebt und ggf. die betreffenden Personen in Untersuchungshaft nimmt. Müßte die öffentliche Empörung hierüber nicht ungleich größer sein, als über den bisher reinen Verdacht einer menschliche Schwäche eines Abgeordneten, der in seinem Engagement für das Gemeinwohl im Gegensatz zu einigen seiner Kollegen bisher stets authentisch und unbestechlich wirkte?
Erstaunlich, daß im Falle Tauss grade die mit den ersten Steinen schmeissen, die in riesigen Glashäusern sitzen. Aber dritt – und viertklassiger Journailleabschaum kann eben nichts anderes als Abschaum produzieren. Da ist die im Gesetz verankerte Unschuldsvermutung ebenso kein Hindernis wie der Kauf einer Daten-DVD von einem verbrecherisch Handelnden Menschen mit Steuergeldern durch Hochstirn Steinbrück wie die bestellte Fernsehkamera vor Zumwinkels Haus. “Journalisten” dieser Art haben da, wo normale Menschen ein Gewissen haben, nichts. Sensation über alles, selbst wenn dabei Menschen zerstört werden.
Ob die Drecksjournaille auch antanzt, wenn Billigcallcenter, Billigstlohnzahler und andere in die Bredouille kommen?





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