Verfasst von textexter - Kategorie: Allgemeines und Sonstiges
Da lesen wir doch heute in der NW Neue Westfälische eine gar köstliche Geschichte. “Bürger verwarnt Stadt”. Das ist glatt wie “Mann biß Hund”. Aber korrekt: Am 20. Dezember des vergangenen Jahres parkte Bernd Sewing mit einem gültigen 50-Cent-Parkschein an der Friedrich-Ebert-Straße. Obwohl dieser noch nicht abgelaufen war, klemmte eine eilfertige BI-tesse ein Knöllchen unter Sewings Scheibenwischer. Doch der reagierte sauer und stellte der Stadt seinen Ärger mit 14 Euro plus Mahngebühr in Rechnung. Und war wohl im Recht, denn sein Parkschein war bis 12.11 Uhr gültig, das Knöllchen datiert auf 12.02 Uhr.
Lakonischer Kommentar des beamteteten Leiters der Bielefelder Bußgeldstelle, Bernd Jodeit: “Wir werden uns kümmern”. Das könne aber bei 200.000 Verwarnungen im Jahr dauern und der Parkschein könne ja schließlich auch verdeckt gewesen oder von einem anderen Parker im Nachhinein beschafft worden sein.
Oha, Autofahrer sind also a priori erstmal schuldig? Der Bürger als “latent vorzubestafender Sünder”? Lieber Bernd Jodeit, nur weil eine städtische Politesse was auf ein Zettelchen schreibt, muß das noch lange nicht stimmen und ein Beamter hat nicht von vornherein Recht, weil er Beamter ist. Nicht die Bürger sind für die Verwaltung da sondern umgekehrt. Schon vergessen?
Bernd Sewing jedenfalls läßt sich nicht vom Amt vergeigen und hat mittlerweile eine mit Mahngebühr auf die 14 Euro bewehrte Mahnung an die Stadt verschickt. Frist: 1 Woche.

Hinter diesen Fenstern des Neuen Rathauses, die schon lange kein säuberndes Wasser mehr gesehen haben, haust die Verwaltung. Ob da doch der Durchblick manchmal fehlt?
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